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Lüftungskonzept

Die Lüftung muss gemäß DIN 1946-6 – Lüftung von Wohnungen – nutzerunab-hängig funktionieren.

Mit dem Lüftungskonzept wird überprüft, ob der Luftvolumenstrom über Undichtigkeiten der Gebäudehülle (Infiltration) größer ist, als der für den Feuchteschutz notwendige Luftwechsel. Ist das nicht der Fall, sind lüftungs-technische Maßnahmen notwendig.

Bei Gebäudesanierungen mit lüftungstechnisch relevanten Änderungen, z.B. Austausch von mehr als 1/3 der Fenster oder Dämmung von mehr als 1/3 der Dachfläche im Ein- oder Mehrfamilienhaus, ist von einem Fachmann (z.B. Energieberater) ein Lüftungskonzept zu erstellen.

Bei Neubauvorhaben, die in der Regel sehr luftdicht gebaut werden, ist solch ein Lüftungskonzept zwingend erforderlich. Gerade im Niedrigenergiehaus, wo hoher Wert auf Energieeinsparung gelegt wird, ist meist eine lüftungstechnische Maßnahme erforderlich. Oft kommt hier eine mechanische Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung zum Einsatz, die rund um die Uhr für einen kontrollierten Luftaustausch sorgt.

Positive Nebeneffekte:

  • Erhöhter Schallschutz, da die Fenster geschlossen bleiben können
  • Durch Vorfilterung der Außenluft kommen keine Pollen ins Gebäude
  • keine Auskühlung der Fensterleibungen durch Dauerkipplüftung

    Für ausführlichere Informationen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.