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Wärmebrücken

Wärmebrücken sind Punkte, Winkel und Flächen der Gebäudehülle, an denen gegenüber den übrigen Bauteilen erhöhte Wärmeverluste stattfinden. Daraus ergeben sich in dem betreffenden Bereich zusätzliche Wärmeverluste sowie eine reduzierte Oberflächentemperatur des Bauteils.

Wird die Oberflächentemperatur durch eine vorhandene Wärmebrücke abgesenkt, kann es an der betrachteten Stelle bei Unterschreitung der Taupunkt-temperatur der Raumluft zu einer Kondensatbildung auf der Bauteil-oberfläche kommen. Eine Folgeerscheinung ist z.B. der Schimmelpilzbefall. Typische Wärmebrücken sind Fensteranschlüsse an Laibungen, Balkonplatten die nicht thermisch getrennt sind oder Betonstürze im Bereich eines Geschoss-übergangs etc.

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, Wärmebrücken in einer energetischen Berechnung anzuwenden.

Möglichkeit 1: Pauschaler Wärmebrückenzuschlag

Die Schichtaufbauten der Gebäudehülle z.B. Außenwände werden entsprechend den Kundenvorstellungen dargestellt und ein pauschaler Wärmebrücken-zuschlag von 0,10 W/(m²K) angesetzt. Im Neubaubereich wird dadurch kein KfW-Effizienzhausstandard ein.

Möglichkeit 2: Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2

Bei einem Gleichwertigkeitsnachweis wird der gleiche Schichtaufbau entsprechend den Kundenvorstellungen dargestellt und ein reduzierter Wärme-brückenzuschlag von 0,05 W/(m²K) angesetzt. Der Nachweis der Wärmebrücken erfolgt entsprechend der DIN 4108 Bbl. 2. Das Gebäude kann dadurch einen KfW-Effizienzhausstandard erreichen.

Möglichkeit 3: Detaillierte Wärmebrückenberechnung

Der vom Kunden gewünschte Schichtaufbau wird dargestellt und Verluste über Wärmebrücken werden durch Optimierung der jeweiligen Bereiche auf ein Minimum reduziert. Der Wärmebrückenzuschlag kann hierbei weniger als 0,02 W/(m²K) betragen. Hierdurch kann das Gebäude einen KfW-Effizienzhaus 40 Standard oder Passivhausstandard erreichen.

Für ausführlichere Informationen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.